Orientierung auf dem Wohnungsmarkt
Der Stuttgarter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundlagen vom Statistischen Amt und dem Amt für Stadtplanung und Wohnen als Regressionsmietspiegel erstellt. Es handelt sich um einen qualifizieren Mietspiegel nach § 558d BGB. Der Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein e. V. und der DMB‐Mieterverein Stuttgart und Umgebung e. V. sind an der Erstellung beteiligt.
Der Mietspiegel gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Er bildet die zum Erhebungsmonat April 2024 gültige ortsübliche Vergleichsmiete ab. Der Mietspiegel wird seit 1972 auf der empirischen Grundlage der alle zwei Jahre stattfindenden Wohnungsmarktbefragung erstellt. Die Haushalte werden dabei zufällig ausgewählt, weshalb der Mietspiegel repräsentativ für den gesamten „freien“ Wohnungsmarkt Stuttgarts ist.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Der Mietspiegel enthält nach seiner gesetzlichen Definition eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete – also Miete, die für vergleichbaren Wohnraum auf dem „freien“ Wohnungsmarkt Stuttgarts üblich ist. Diese ortsübliche Vergleichsmiete ist auch der Maßstab für die Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung. In die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete fließen alle Mietverhältnisse ein, die innerhalb der letzten sechs Jahre abgeschlossen wurden oder bei denen in diesem Zeitraum eine Mietpreisanpassung erfolgte (§ 558 Abs. 2 Satz 1 BGB).
Online-Service
Der Online-Mietspiegelrechner 2025/26 und der digitale Kartenviewer zur Lagebestimmung stehen ab Januar 2025 zur Verfügung.
Stuttgarter Mietspiegel bestellen
Der Mietspiegel 2025/2026 ist als PDF-Version kostenfrei sowie ab Anfang 2025 als Druck gegen eine Schutzgebühr von 7 Euro erhältlich:
- beim Statistischen Amt, Eberhardstraße 37, 70173 Stuttgart
- beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, Dienststelle Hospitalstraße 8, 70174 Stuttgart
- beim Rathaus Stuttgart - Infothek
- bei den Bezirksämtern der Stadt Stuttgart
- beim Stadtmessungsamt, Kundenzentrum, Kronenstraße 20, 70173 Stuttgart
Informationen zur Anwendung des Mietspiegels erteilt das Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnbauförderung unter mietpreisstuttgartde