Orientierung auf dem Wohnungsmarkt
Der Stuttgarter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundlagen vom Statistischen Amt und dem Amt für Stadtplanung und Wohnen als Regressionsmietspiegel erstellt. Es handelt sich um einen qualifizieren Mietspiegel nach § 558d BGB. Der Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein e. V. und der DMB‐Mieterverein Stuttgart und Umgebung e. V. sind an der Erstellung beteiligt.
Der aktuelle Mietspiegel gilt vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022. Er bildet die zum Erhebungsmonat (April 2020) gültige ortsübliche Vergleichsmiete ab. Der Mietspiegel wird seit 1972 auf der empirischen Grundlage der alle zwei Jahre stattfindenden Wohnungsmarktbefragung erstellt. Die Haushalte werden dabei zufällig ausgewählt, weshalb der Mietspiegel repräsentativ für den gesamten „freien“ Wohnungsmarkt Stuttgarts ist.
Tabelle Ortsübliche Vergleichsmiete
Der Mietspiegel enthält nach seiner gesetzlichen Definition eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete - also Miete, die für vergleichbaren Wohnraum auf dem „freien“ Wohnungsmarkt Stuttgarts üblich ist. Diese ortsübliche Vergleichsmiete ist auch der Maßstab für die Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung. Nach neuer Rechtslage (§ 558 Abs. 2 Satz 1 BGB) fließen in die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete alle Mietverhältnisse ein, die innerhalb der letzten sechs Jahre abgeschlossen wurden oder bei denen in diesem Zeitraum eine Mietpreisanpassung erfolgte.
Stuttgarter Mietspiegel bestellen
Der Mietspiegel 2021/2022 ist als PDF-Version kostenfrei sowie ab Anfang 2021 als Druck gegen eine Schutzgebühr von 7 Euro erhältlich:
- beim Statistischen Amt, Eberhardstraße 37, 70173 Stuttgart
- beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, Dienststelle Hospitalstraße 8, 70174 Stuttgart
Informationen zur Anwendung des Mietspiegels erteilt das Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnbauförderung unter mietpreisstuttgartde