Bezuschusst werden
- begleitende Maßnahmen bei der Installation von Dach- und Fassaden-PV
- die Anschlusskosten für steckerfertige PV-Anlagen (Balkonmodule)
- die Errichtung von Stromspeichern in Verbindung mit neu gebauten PV-Anlagen
- die Errichtung von vorgelagerter Elektro-Ladeinfrastruktur in Verbindung mit Fotovoltaik
Beim Bau von PV-Anlagen auf oder an Gebäuden werden begleitende Maßnahmen wie die Ertüchtigung der elektrischen Installationen, die Einrichtung des Zählerplatzes, das Stellen eines Baugerüsts oder Statikarbeiten gefördert. Da diese Positionen oft sehr kostenintensiv sind, soll die Förderung über die Schwelle zur Umsetzung helfen. Dies gilt insbesondere auch für Mieterstromanlagen, bei denen häufig ein höherer finanzieller Aufwand entsteht, um das notwendige Messkonzept umzusetzen. Der Fördersatz ist dabei abhängig von der Größe der Anlage. Bei jedem Kilowatt-Peak (kWp) an installierter Leistung steigt der maximale Fördersatz um 350 Euro. Wird Fotovoltaik über einer Dachbegrünung oder an der Gebäudefassade installiert, erhöht sich der Fördersatz auf bis zu 450 Euro je kWp.
Für Mieterinnen und Mieter wird zudem die Errichtung von steckerfertigen PV-Anlagen, sogenannten Balkonmodulen, gefördert. Hier wird ein pauschaler Zuschuss zu den Anschlusskosten von 100 Euro je Anlage gewährt.
Auch die Errichtung von Stromspeichern sowie die Installation von vorgelagerter Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge, jeweils in Verbindung mit PV-Ausbau, wird finanziell unterstützt. Für letztere werden bis zu 1.000 Euro netto je neu errichteter E-Ladeeinrichtung gefördert, die durch die vorgelagerte Ladeinfrastruktur versorgt wird. Die Förderung ist mit geltenden und zukünftigen Förderprogrammen des Bundes oder des Landes (BAFA, KfW, L-Bank) kombinierbar, sofern diese das zulassen.