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Landeshauptstadt Stuttgart

Standesamt Stuttgart

Ehenamen bestimmen

Nach deutschem Recht kann ein Ehepaar 

  • den Geburtsnamen oder
  • den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen eines der Ehegatten
  • ab 01.05.2025 auch einen aus den Namen beider Ehegatten gebildeten Doppelnamen mit Bindestrich (auf Wunsch ohne Bindestrich)

zum gemeinsamen Familiennamen (= Ehenamen) erklären.

Die Bestimmung des Ehenamens ist verbindlich und kann während des Bestehens der Ehe nicht rückgängig gemacht werden.

Gleiches gilt für die Namensführung in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

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