Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Standesamt Stuttgart

Namenserklärung für Eingebürgerte oder Spätaussiedler (Angleichungserklärung)

Personen mit ausländischem Namen, die jetzt dem deutschen Recht unterstehen, können eine Erklärung abgeben zur Namensangleichung von Vor- und Familiennamen an das deutsche Recht.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

Erläuterungen und Hinweise