Maßnahmen zum Wohl von Kindern
Der Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune 2020 bis 2022“ ist Bestandteil des Programms Kinderfreundliche Kommunen und wurde von der Landeshauptstadt gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen sowie Fachexpertinnen und Fachexperten entwickelt. Als Basis diente die Konzeption Kinderfreundliches Stuttgart 2015 bis 2020, die ebenfalls unter Mitwirkung von Stuttgarter Kindern und Jugendlichen entstanden ist.
Der Aktionsplan hat die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zum Ziel und umfasst 32 Maßnahmen zu sechs Themenbereichen:
- Sicherheit, Sauberkeit und Gesundheit
- Stadtraum, Spiel- und Bewegungsflächen, Natur und Umwelt, Verkehr und Mobilität
- Teilhabe und Chancengerechtigkeit
- Partizipation und Information
- Angebote und Einrichtungen im Bereich Bildung, Freizeit und Kultur
- Strukturelle Rahmenbedingungen
Die Maßnahmen folgen als Leitlinie dem Artikel 3.1. der UN-Kinderrechtskonvention: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“
Den Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune 2020 bis 2022 gibt es hier als Download:
Ausgewählte Projekte
Drei bereits von der Landeshauptstadt umgesetzte Projekte werden hier vorgestellt.