Stellt sich Ihnen als Erziehenden oder Lehrenden in Stuttgart der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, ist Fingerspitzengefühl für das richtige Handeln gefragt. Auf dieser Seite haben wir hilfreiche Materialien zusammengestellt, wie Sie mit dem Verdacht umgehen, wo Sie Unterstützung bekommen und welche Gesetze gelten.
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Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gelten für Lehrkräfte und für sozialpädagogische Fachkräfte verschiedene Verfahrensabläufe.
Die verschiedenen Fachkräfte an der Schule brauchen Sicherheit im Umgang mit einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Die folgenden Ausführungen sollen Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen, sozialpädagogische Fachkräfte und weitere Personen, die mit Kindern an der Schule arbeiten, dabei unterstützen.
Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung: Der Film fasst die Verfahrensabläufe bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im schulischen Kontext kurz und anschaulich zusammen.
Was tun, wenn ich einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung habe?
Kindeswohlgefährdung geht alle an. Dabei gelten für Lehrkräfte und für sozialpädagogische Fachkräfte verschiedene Verfahrensabläufe.
Für die Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe, die in Einrichtungen nach dem SGB VIII arbeiten, gilt der§ 8a SGB VIII (Öffnet in einem neuen Tab). Alle Mitarbeitenden haben einen Schutzauftrag für die Kinder und Jugendlichen, die ihre Einrichtung besuchen. Dies gilt gleichermaßen für alle Träger der Jugendhilfe, die trägerinterne Vereinbarungen oder Verfahrensabläufe dazu haben: Schulsozialarbeit, sozialpädagogische Fachkräfte an der Schule, Mitarbeiter*innen der Hilfen zur Erziehung und weitere Personen, die mit Kindern an der Schule arbeiten. Sie müssen bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung eine Gefährdungseinschätzung vornehmen, diese im Team und mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft (ieF) beraten, das Kind und die Erziehungsberechtigten in die Gefährdungseinschätzung mit einbeziehen, sofern der Schutz dadurch nicht gefährdet ist, und bei den Erziehungsberechtigten auf die Annahme von Hilfen hinwirken.
Kann die Gefährdung mit eigenen Mitteln beziehungsweise Absprachen nicht abgewendet werden und machen Sie sich nach wie vor Sorgen um das Kind, so wenden Sie sich an das für Sie zuständige Beratungszentrum des Jugendamts in Stuttgart.
Mit Kindern, die sich öffnen, zu sprechen und das Gespräch mit den Eltern zu führen, ist nicht immer einfach. Nachfolgend sind Tipps zusammengestellt, worauf beim Gespräch mit Kindern geachtet werden sollte und was im Gespräch mit Eltern hilfreich sein kann.
Was hilft Ihnen weiter - Checklisten, Arbeitshilfen, Beratungsangebote
Hier finden Sie eine Zusammenstellung hilfreicher Materialien: weitere Hintergrundinformationen wie eine Expertise und einen Vortrag, Adressen von Beratungsstellen mit Unterstützungsangeboten. Darüber hinaus stehen Ihnen Arbeitshilfen wie Dokumentationsbögen und ein Vorschlag für einen idealtypischen Ablauf eines gemeinsamen Fachtags an der Schule zur Verfügung.
Während die bisherigen Abschnitte vor allem Unterstützung zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung für das einzelne Kind aufgezeigt haben, finden Sie nachfolgend Ideen für einen gemeinsamen Fachtag.
Es gibt unterschiedliche gesetzliche Grundlagen für die Jugendhilfe (§ 8a SGB VIII) und für Lehrkräfte (§ 4 KKG), aber alle haben ein Ziel: Sicherheit im Umgang mit dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise an die Festnetztarife angepasst. Die Mitarbeitenden erreichen Sie von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.