Was ist die Step?
Die Stadtentwicklungspauschale ist eine rein kommunale Fördersumme, aus der Projekte zur Aufwertung des Wohnumfeldes realisiert werden. Das sind zum Beispiel:
- Orte der Besinnung (Gedenkplätze)
- Unterstützung von baulichen Maßnahmen zur Förderung der Nachbarschaft
- Verkehrsberuhigungen (Sperrung für den Durchfahrtsverkehr, Einbahnstraßen, Sackgassen, Gehwegnasen, Straßenverengungen)
- Maßnahmen zur Sicherheit des Straßenraums (Sichere Schulwege, Querungshilfen an Kreuzungen, Abpollerung für bessere Sichtbeziehungen)
- Beiträge zum Stadtklima (Baumpflanzungen und Grünbeete, Entsiegelungen)
- Neubau oder Umbau von Spielplätzen
- Neubau oder Umbau von öffentlichen Räumen, Plätzen, Anlagen
- Umbau von Schulhöfen zu Spielorten (zum Beispiel durch Öffnung außerhalb der Schulzeiten)
Wo wird die Step angewendet?
Die Step fördert Maßnahmen in den Innenstadtbezirken Mitte, Nord, Ost, Süd, West und in Bad Cannstatt. Es gibt für jeden Stadtbezirk festgelegte Handlungsräume. Sie sind gekennzeichnet durch:
- hohe Bevölkerungsdichte
- hohe städtebauliche Dichte
- hoher Grad der Bodenversiegelung und mangelhafte Versorgung mit
- öffentlichen Grünflächen/Spielflächen
- fehlende Freiflächen mit Aufenthaltsqualität
- Belastungen durch Lärm, Verkehr und schlechte Luft
Wieviel Geld wird eingesetzt?
Seit dem Doppelhaushalt 2014/15 werden alle zwei Jahre 3,3 Millionen Euro auf die einzelnen Stadtbezirke verteilt. Eine regelmäßige Erhöhung der Mittel sichert die Qualität und technischen Ansprüche der Projekte ab. Vorschlagsrecht haben die Bürger, die Stadtbezirke und die Verwaltung.
Die Einzelprojekte werden vom Gemeinderat beschlossen.