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Landeshauptstadt Stuttgart

Standesamt Stuttgart

Ehenamen bestimmen mit Rechtswahl

Sie möchten einen gemeinsamen Ehenamen nach ausländischem Recht führen.

Wenn Sie ausländische Staatsangehörige sind und in Deutschland kein Eheregister geführt wird, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Konsulat.

Gleiches gilt für die Namensführung in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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