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Landeshauptstadt Stuttgart

Standesamt Stuttgart

Einbennung / Rückbenennung eines Kindes - auch Volljährige

Sie sind verheiratet und Ihr Kind soll nach deutschem Recht den Namen der Stiefmutter / des Stiefvaters erhalten (= Einbenennung).

 Oder:

Ihr Kind soll nach deutschem Recht den Namen der Stiefmutter / des Stiefvaters nicht mehr führen (= Rückbenennung).

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