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Landeshauptstadt Stuttgart

Finanzen

Bescheinigung in Steuersachen

Eine Bescheinigung in Steuersachen wird immer dann benötigt, wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit (Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben, usw.) nachweisen müssen. Bei dieser "Unbedenklichkeitsbescheinigung" handelt es sich um eine Bestätigung, dass bei der Stadt Stuttgart keine Steuerrückstände bestehen.

Eine Bescheinigung in Steuersachen wird zumeist für eine gewerberechtliche Erlaubnis benötigt, zum Beispiel für Reisegewerbe, Güterverkehr oder Personenbeförderung. 

Zuständig sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse im Bereich Gewerbesteuer. Die Ausstellung einer Bescheinigung kostet 12 Euro. Jede weitere Ausfertigung 5 Euro. Eine Rechnung wird mit der Bescheinigung per Post versandt. Die Bescheinigungen sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig.

Die Bescheinigung kann beantragt werden:

per Mail an:  Poststelle.Stadtkasse-Steuerbescheinigungstuttgartde 

per Fax an: 0711/216-9520529

per Post: Stadtkasse Stuttgart, Eichstr. 7, 70173 Stuttgart

Bitte geben Sie dabei den Grund für den Bedarf der Bescheinigung an und den Namen der Person oder Firma mit gültiger Anschrift für die, die Bescheinigung ausgestellt werden soll. Für eventuelle Rückfragen wäre die Angabe einer Telefonnummer von Vorteil. 

Hinweis: Bescheinigungen in Steuersachen vom Finanzamt (bzgl. Umsatz- und Einkommensteuer) müssen Sie bei ihrem zuständigen Finanzamt direkt anfordern. Diese werden von der Stadt Stuttgart nicht weitergeleitet.

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