Erfreulicherweise unterstützen die Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Unternehmen die Stadtverwaltung bei ihren vielfältigen Aufgaben immer wieder durch Spenden. Der Gemeinderat trifft die Entscheidung, ob Spende angenommen wird.
Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Zuwendungen an die Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke. Diese Spenden sind nach dem Einkommensteuergesetz (§ 10b EStG) grundsätzlich steuerlich abzugsfähig.
Die Entscheidung, ob Spenden angenommen werden, trifft in Stuttgart der zuständige beschließende Ausschuss des Gemeinderats. Die Ausstellung von steuerlichen Spendenbescheinigungen nimmt durch die rechtlich notwendige Spendenannahme einen längeren Zeitraum in Anspruch.