Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Wilhelm‐Geiger‐Platz 10
70469 Stuttgart
Postanschrift
Wilhelm‐Geiger‐Platz 10
70469 Stuttgart
Herr Bohnen – Amtsleiter
0711 21660795Frau Peggau
0711 21660803Frau Biener
0711 21660798Frau Rupp
0711 21681882Bitte beachten Sie, dass ein Besuch während der Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbaarung möglich ist. Terminvereinbarung: poststelle.standesamt.feuerbach@stuttgart.de
0711 21660795Faxnummer des Standesamts
0711 2169560798eMail‐Postfach des Standesamts
poststelle.standesamt.feuerbachstuttgartdeLeitung
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 14:00 – 18:00 |
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Dienstag geschlossen
Bitte beachten Sie, dass ein Besuch während der Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Terminvereinbarung: poststelle.standesamt.feuerbachstuttgartde
Am 22. und 23.10.2024 ist das Standesamt wegen einer gemeinsamen Schulung geschlossen. Anmeldung zur Eheschließung, Beurkundungen von Geburten und Sterbefällen, Beurkundung von Austritten aus Religionsgemeinschaften, Namenserteilungen, Namensänderungen, Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen im Ausland. Zum 01.01.2009 wurde das Personenstandsgesetz (PStG) in wesentlichen Teilen geändert. Auf dem Standesamt werden jetzt Geburten‐, Ehe‐, Lebenspartnerschafts‐ und Sterberegister geführt. Die bis zum 31.12.2008 angelegten Familienbücher werden bezüglich der Ehegatten (nicht bezüglich der Kinder) als Eheregister bei den Eheschließungsstandesämtern fortgeführt. Die Personenstandsregister werden vom Standesamt nur noch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fortführungsfrist von – 80 Jahren für Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister – 110 Jahren für Geburtenregister – 30 Jahren für Sterberegister geführt.
Anfahrt
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Wilhelm‐Geiger‐Platz 10
70469 Stuttgart
Organigramm
Übersicht Dienstleistungen
- Adoption – Akteneinsicht beantragen
- Änderung der Reihenfolge der Vornamen
- Anschlusserklärung eines Kindes an die Namensänderung seiner Eltern (oder eines Elternteils) – auch Volljährige
- Auskunft zur Geburtszeit
- Bestimmung gemeinsamer Doppelname in der Ehe / Widerruf Ehename / Widerruf einseitiger Doppelname
- Doppelname (einseitig)
- Doppelname für ein Kind bestimmen
- Ehefähigkeitszeugnis – Ausstellung beantragen
- Ehenamen bestimmen
- Ehenamen bestimmen mit Rechtswahl
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde – beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister beantragen
- Einbennung / Rückbenennung eines Kindes – auch Volljährige
- Geburtsurkunde – beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beantragen
- Kirchenaustritt – beglaubigte Abschrift aus dem Kirchenaustrittsregister beantragen
- Kirchenaustritt erklären
- Lebenspartnerschaft – Umwandlung in eine Ehe beantragen
- Lebenspartnerschaftsurkunde – beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister beantragen
- Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden
- Namenserklärung für Eingebürgerte oder Spätaussiedler (Angleichungserklärung)
- Namenserteilung für ein Kind durch einen Elternteil
- Namensrecht
- Neubestimmung des Familiennamens des Kindes nach Begründung gemeinsamer Sorge
- Neubestimmung des Familiennamens durch eine volljährige Person
- Neugeborene anmelden
- Selbstbestimmungsgesetz
- Sterbefall anzeigen
- Sterbeurkunde – beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
- Vaterschaft‐ Anerkennung erklären und beurkunden lassen
- Wiederannahme eines vorherigen Namens nach Auflösung der Ehe