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Landeshauptstadt Stuttgart

Jugendhilfeplanung

Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen

Die Stuttgarter Erziehungshilfelandschaft orientiert sich an dem sozialräumlichen Fachkonzept. Hierbei nehmen die Handlungsmaximen Lebenswelt- und Zielgruppen-Orientierung eine besonders gewichtige Rolle ein. Flankiert werden sie von einer arbeitsfeldübergreifenden Venetzungskultur.

Eltern haben Anspruch auf eine Hilfe zur Erziehung (HzE), wenn eine dem Wohle des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Die Aufgabe des Jugendamts besteht darin, ein dem jeweiligen individuellen erzieherischen Bedarf entsprechendes Angebot zur Verfügung zu stellen. Hilfen zur Erziehung werden in Stuttgart von der Stadt und freien Trägern angeboten (§§ 27 ff. Sozialgesetzbuch VIII). Man unterscheidet zwischen ambulanten, stationären und – vereinzelt – teilstationären Hilfen zur Erziehung. Auch die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (nach §35a Sozialgesetzbuch VIII) wird dem Themenfeld „Hilfen zur Erziehung“ zugeordnet.

Rolle der Planung

Die Jugendhilfeplanung übernimmt im Bereich Hilfen zur Erziehung neben den originären Planungsaufgaben (quantitative und qualitative Weiterentwicklung von Angeboten) auch die Aufgabe des Fachcontrollings. Dazu gehören unter anderem träger- und bereichsübergreifende Veranstaltungen und Arbeitsgruppen zur Qualitätsentwicklung in ausgewählten Fragestellungen. Hierdurch gewährleistet die Jugendhilfeplanung eine gute Kommunikation zwischen den HzE-Trägern und den elf sozialräumlichen Bereichen. Gemeinsam werden stadtweite Qualitätsstandards gesetzt und Arbeitspapiere entwickelt, wie etwa in der „Rahmenvereinbarung zur Hilfeplanung und Leistungserbringung der Hilfen zur Erziehung in Stuttgart“.

Aktuelle Entwicklungsthemen

  • Hilfen zur Teilhabe an Bildung für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
  • Stationäre Angebote für Kinder und ihre Eltern
  • Elternarbeit in sozialräumlichen Wohngruppen
  • Konzipierung von träger- und bereichsübergreifenden Weiterbildungsangeboten
  • Kooperation mit anderen Systemen, wie etwa der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Schule

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