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Landeshauptstadt Stuttgart

Arbeit

Arbeitsuchende

Das Jobcenter Stuttgart unterstützt Sie dabei, auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt Fuß zu fassen. Ganz gleich, ob neuer Job, Ausbildungsstelle, eine berufliche Neuorientierung oder Weiterbildung – die persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Jobcenters suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen.

Sie suchen eine Arbeit? 
Oder eine Ausbildung?
Oder Sie wollen einen neuen Beruf lernen?

Die persönlichen Ansprech-Personen vom Jobcenter suchen zusammen mit Ihnen eine passende Lösung.

Hilfe in allen Lebenslagen
Für das Jobcenter ist wichtig:
Sie finden eine passende Arbeit.
Und Sie können diese Arbeit für eine lange Zeit machen.
Die Arbeit soll auch zu Ihrem Leben passen.
Darum schaut Ihre persönliche Ansprech-Person auch:
Welche Sachen sind in Ihrem Leben auch wichtig?
Zum Beispiel: 

  • Haben Sie Kinder? 
  • Oder pflegen Sie vielleicht ein Mitglied aus Ihrer Familie?
  • Oder haben Sie vielleicht Probleme mit der Gesundheit?
  • Oder haben Sie ein Sucht-Problem oder Geld-Schulden?

Das alles können wichtige Punkte bei der Wahl einer Arbeit sein.
Sprechen Sie darum offen mit Ihrer Ansprech-Person.
Das Jobcenter Stuttgart unterstützt Sie in allen Lebenslagen.

Das Jobcenter kann auch mit anderen Beratungsstellen
zusammen arbeiten.
Zum Beispiel mit einer Sucht-Beratung.

Oder einer Schuldner-Beratung.
Das machen wir aber nur mit Ihrer Erlaubnis.

Der erste Schritt
Sie können einen Termin für ein erstes Gespräch 
beim Jobcenter machen. 
Melden Sie sich dafür bitte bei dem passenden Jobcenter 
für Ihren Wohnort.
Hier finden Sie eine Übersicht: 

 Jobcenter-Zweigstellen (Öffnet in einem neuen Tab) 

 
 

Es gibt für einige Personen auch extra Fachstellen 
beim Jobcenter Stuttgart:

Gehören Sie zu einer von diesen Personen-Gruppen?
Dann melden Sie sich bei der passenden Fachstelle.

Die Ansprechstelle vom Jobcenter kann Ihnen auch Informationen
über  berufliche Rehabilitation geben.
Dabei geht es Hilfe beim Wieder-Einstieg in das Arbeits-Leben.
Zum Beispiel nach einer langen Krankheit.
Oder mit einer Behinderung.
Hierzu gibt es auch Informationen in Leichter Sprache:
 Hilfe beim Wieder-Einstieg in die Arbeit

 

In Stuttgart gibt es auch das Projekt ReFit.
Hier geht es um  medizinische Rehabilitation.
Zum Beispiel wenn Sie trotz gesundheitlicher Einschränkungen
eine Arbeit finden wollen.

 

Was passiert beim ersten Gespräch?

Bei dem ersten Gespräch mit Ihrer persönlichen Ansprech-Person 
reden Sie über diese Themen:

  • Was haben Sie bislang gelernt oder gearbeitet? 
  • Wie können wir zusammen eine passende Arbeit
    oder Ausbildung für Sie finden?

Nach dem Gespräch und auch in weiteren Gesprächen
machen Sie eine Eingliederungs-Vereinbarung.

Eingliederungs-Vereinbarung
Die Eingliederungs-Vereinbarung ist eine Art Vertrag.
In der Eingliederungs-Vereinbarung steht:

  • Wie ist die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem Jobcenter?
  • Was sind Ihre Aufgaben?
  • Wie unterstützt das Jobcenter Sie?

Wir passen zusammen die Eingliederungs-Vereinbarung regelmäßig an.
So soll sie immer zu Ihrem Leben passen. 
Machen Sie einfach einen Termin 
und kommen Sie im Jobcenter Stuttgart vorbei. 

Sie können auch passende Förder-Leistungen 
und Bildungs-Leistungen bekommen.

Weitere Angebote

Die Ansprechstelle vom Jobcenter kann Ihnen auch Informationen
über  berufliche Rehabilitation geben.
Dabei geht es Hilfe beim Wieder-Einstieg in das Arbeits-Leben.
Zum Beispiel nach einer langen Krankheit.
Oder mit einer Behinderung.
Hierzu gibt es auch Informationen in Leichter Sprache:
 Hilfe beim Wieder-Einstieg in die Arbeit

 

In Stuttgart gibt es auch das Projekt ReFit.
Hier geht es um  medizinische Rehabilitation.
Zum Beispiel wenn Sie trotz gesundheitlicher Einschränkungen
eine Arbeit finden wollen.

Kurz gesagt: Ihr Weg in den Arbeitsmarkt

1.    Sie gehen zu Ihrem Jobcenter.
Mit dem Link finden Sie das passende Jobcenter für Ihren Wohnort.
Oder Sie gehen zu der passenden Fachstelle 
vom Jobcenter Stuttgart.
Machen Sie vorher einen Termin!

 

2.    Sie wollen wissen:
Wie kann ich Geld-Leistungen beantragen?
Zum Beispiel Arbeitslosen-Geld 2.
Und welche Formulare brauche ich?
Dann beantworten die Mitarbeiter am Empfang Ihre Fragen. 

 

3.    Sie füllen alle notwendigen Anträge aus.
Sie reichen die Anträge und notwendigen Unterlagen ein.

 

4.    Ihre persönliche Ansprech-Person macht einen Termin 
für ein erstes Gespräch mit Ihnen.

 

5.    Bei diesem ersten Gespräch überlegen Sie zusammen
mit Ihrer persönlichen Ansprech-Person:
Wie können Sie eine passende Arbeit oder Ausbildung finden?

6.    Dann machen Sie eine Eingliederungs-Vereinbarung.
Hier steh drin:
Wie ist die Zusammenarbeit von Ihnen und dem Jobcenter?
Was sind Ihre Aufgaben?
Wie unterstützt das Jobcenter Sie?

 

7.    Sie brauchen nicht nur Hilfe bei der Suche nach einer Arbeit?
Sie brauchen auch Unterstützung bei anderen Sachen?
Zum Beispiel Probleme mit der Gesundheit.
Dann kann Ihnen das Jobcenter auch helfen.
Zum Beispiel kann das Jobcenter Kontakt zu einer passenden Beratungsstelle aufbauen.

 Die wichtigsten Fragen und Antworten

Habe ich immer dieselbe persönliche Ansprech-Person?
Sie haben mit einem Mitarbeiter vom Jobcenter das erste Gespräch.
Diese Person macht auch die anderen Gespräche mit Ihnen.
Das ist Ihre persönliche Ansprech-Person.
Haben Sie Fragen?
Dann können Sie sich immer an Ihre persönliche Ansprech-Person wenden.

Muss ich jede angebotene Arbeit annehmen?

Sie wollen eine Arbeit oder Ausbildung finden.
Und die Arbeit oder Ausbildung soll auch zu Ihnen passen.
Das Jobcenter unterstützt Sie dabei.
Vielleicht gibt es aber nicht viele passende Jobs.
Dann prüft Ihre persönliche Ansprech-Person mit Ihnen zusammen:
Was sind Ihre Stärken?
Was können Sie gut?

So finden Sie vielleicht auch andere Bereiche für eine Arbeit.

Bekomme ich Unterstützung bei Weiterbildungen  und Umschulungen?

Das Jobcenter unterstützt Sie bei allen Maßnahmen,
die gut für Ihren Weg auf den Arbeitsmarkt sind.
Sie möchten gerne eine Weiterbildung machen?
Oder eine Umschulung, bei der Sie Sachen 
für einen neuen Beruf lernen?
Dann sprechen Sie mit Ihrer persönlichen Ansprech-Person.
Es gibt viele Angebote und Möglichkeiten für solche Kurse.

Sie haben schon selbst so ein Bildungs-Angebot oder Kurs gefunden?
Und Sie würden gerne daran teilnehmen?
Das Jobcenter muss erst prüfen:
Können wir die Kosten dafür bezahlen?
Ist das ein gutes Angebot?
Sprechen Sie darum bitte mit Ihrer persönlichen Ansprech-Person.

Arbeitszeit

 Was bedeutet Erwerbs-Fähigkeit?

Sie können mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten?
Vielleicht haben Sie Probleme mit der Gesundheit 
oder eine Behinderung.
Aber Sie können trotzdem 3 Stunden am Tag arbeiten?
Dann sind Sie erwerbs-fähig.

Kommen Sie aus einem anderem Land?
Dann brauchen Sie eine Arbeits-Erlaubnis.

Wollen Sie Geld-Leistungen vom Jobcenter bekommen?
Zum Beispiel Arbeitslosen-Geld 2.
Dann muss mindestens eine Person aus Ihrem Haushalt erwerbs-fähig sein.

Wie bewerbe ich mich richtig?

Ihre persönliche Ansprech-Person unterstützt Sie 
beim Thema Bewerbung.
Sie können auch ein Bewerbungs-Training machen.

 Welche Bewerbungs-Kosten bezahlt das Jobcenter?

Sie suchen eine Arbeit oder eine Ausbildung?
Und dabei entstehen Kosten?
Zum Beispiel für Bewerbungs-Unterlagen.
Oder für die Fahrt zu einem Vorstellungs-Gespräch.
Sie können die Kosten nicht selbst bezahlen?
Dann unterstützt das Jobcenter Stuttgart Sie bei den Kosten.
Wichtig dabei ist:
Sie müssen die Unterstützung beantragen!
Sie müssen das machen bevor die Kosten entstehen.
Sie bekommen das Geld nicht nachträglich.

Ich bekomme Leistungen vom Jobcenter.
Habe ich dann Anspruch auf Urlaub? 
Sie bekommen Arbeitslosen-Geld 2.
Dann haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub.
Denn es ist wichtiger:
Sie finden eine Arbeit oder eine Ausbildung.
Deswegen muss das Jobcenter Sie erreichen können.

Sie können dem Jobcenter aber sagen:
In dieser Zeit bin ich nicht zuhause.
Ich fahre woanders hin.
Wir nennen das auch: Orts-Abwesenheit.

Sie können beim Jobcenter in einem Kalender-Jahr 
für 21 Tage Orts-Abwesenheit melden.
Kalender-Jahr bedeutet von Januar bis Dezember.
Bekommen Sie die Leistungen zum Beispiel erst ab August?
Dann haben Sie weniger als 21 Tage für den Rest vom Jahr.

Sonntage und Feiertage zählen bei den 21 Tagen auch dazu.
Zum Beispiel:
Sie wollen von Montag bis Sonntag weg fahren.
Dann müssen Sie dem Jobcenter sagen:
An diesen 7 Tagen bin ich nicht da.
Dann haben Sie 7 von Ihren 21 Tagen verbraucht.

Sagen Sie Ihrer persönlichen Ansprech-Person 
vor Ihrer Abreise Bescheid!

Kontakt


Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache © Lebenshilfe Braunschweig

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Bildnachweise

  • Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen e.V.
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  • Abteilung Integrationspolitik/Martin Lorenz