Zwei Beratungsstufen
Der Bürgerservice Bauen beim Baurechtsamt dient den Bürgerinnen und Bürgern als allgemeiner Ansprechpartner rund um das Thema Bauen. Die Mitarbeiter beraten Sie zu den verschiedenen Anliegen. Die Beratung erfolgt in zwei Stufen.
Beratungsstufe 1
Der Bürgerservice Bauen informiert Sie zu folgenden Themen:
- Planungsrechtliche Bebaubarkeit eines Grundstücks. Die Beratung erfolgt anhand eines Datenblattes, das die wesentlichsten grundstücksbezogenen Regelungen beinhaltet. Dies sind zum Beispiel Bebauungsplaninformationen, Angaben zu Sanierungsgebieten, Denkmalschutz oder Natur- und Landschaftsschutz.
- Welche Verfahren für ein Bauvorhaben allgemein einschlägig sind.
- Allgemeine bauordnungsrechtliche Regelungen, wie zum Beispiel Abstände und Stellplätze.
- Informationen zu grundstücksrelevanten Vorgängerverfahren anhand der Bauakte. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine kostenpflichtige Akteneinsicht handelt. Ob die angefragte Bauakte verfügbar ist, erfragen Sie bitte mindestens zwei Arbeitstage vorher per E-Mail.
- Planeinsicht der Angrenzer im baurechtlichen Verfahren.
Beim Bürgerservice Bauen sind auch grundstücksbezogene Abfragen möglich. Sie können schriftlich oder Online (Öffnet in einem neuen Tab) beauftragt werden. Folgende Abfragen sind möglich:
- Flurstücksbezogene Abfrage des Baulastenverzeichnisses. Die Abfragemöglichkeit gilt nur für belastete Grundstücke. Bei mehreren Parzellen müssen diese einzeln abgefragt werden. Liegt keine Baulast vor, wird ein Negativattest für die jeweils abgefragte Parzelle ausgestellt.
- Auszüge aus dem Flächennutzungs‐ und Bebauungsplan (Maßstab 1:500, andere Maßstäbe sind nach Absprache gegen Aufpreis möglich).
- Auszüge aus der digitalen Stadtkarte.
- Gebäudestatiken.
Bestellungen über den Online-Shop werden grundsätzlich online bezahlt und über eine Download-Link zur Verfügung gestellt. Bei schriftlichen Bestellungen erfolgt die Lieferung bis zu einer Gesamtgröße von 10 MB einschließlich Gebührenbescheid per Mail. Haben Sie keine Mailadresse angegeben oder überschreitet die Dateigröße 10 MB, erfolgt der Versand nur postalisch auf einem neuen Datenträger (USB‐Stick), der zum Selbstkostenpreis abgegeben wird.
Eigentümernamen müssen in der Grundbucheinsichtsstelle im Kundenzentrum des Stadtmessungsamts erfragt werden. Dafür muss das berechtigte Interesse eines Kunden dargelegt werden. Eigentümeradressen können jedoch nicht heraugegeben werden. Als Dienstleistung bietet das Stadtmessungsamt aber die Weiterleitung eines Schreibens mit dem Anliegen eines Kunden an die betroffenen Eigentümer an.
Beratungsstufe 2
Sollten Sie nach der Beratung im Bürgerservice Bauen (Beratungsstufe 1) noch konkrete Fragen zu Ihrem Bauprojekt haben, können Sie sich an die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Bauabteilungen wenden (Beratungsstufe 2). Die Beratung in Stufe 1 ist Voraussetzung für die Beratung in der Bauabteilung.
Eine Beratung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Terminwünsche können in den Geschäftszimmern der jeweiligen Bauabteilung telefonisch hinterlegt werden. Der Sachbearbeiter für Ihren Bezirk vereinbart dann individuell einen Termin. So können lange und unproduktive Wartezeiten verhindert werden. Die Anzahl der Gesprächsteilnehmer ist grundsätzlich auf eine Person beschränkt. Wenn größere Besprechungen mit mehreren Teilnehmern und längerer Dauer erforderlich sind, geben Sie das bitte an. Sie müssen mit längeren Wartezeiten für einen Termin rechnen, da unsere räumlichen Kapazitäten im Amt begrenzt sind.
Die Geschäftszimmer sind telefonisch Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 15 Uhr erreichbar. Freitags können Sie sich zwischen 9 und 12 Uhr melden. Weitere Informationen zu den Bauabteilungen finden Sie im Baurechtsamt.
Gebühren
Anliegen | Preis | Bemerkung |
---|---|---|
Beratungskosten Stufe 1 | 20,90 Euro je angefangene Viertelstunde | unter 15 Minuten kostenfrei |
Beratungskosten Stufe 2 | 43,80 Euro je angefangene Viertelstunde | unter 15 Minuten kostenfrei |
Erweiterte Bauberatung | 43,80 Euro je angefangene Viertelstunde | einschließlich Vor- und Nachbereitung |
Einsicht in Bauakten | von 13,30 Euro bis 48,80 Euro | |
Auszüge aus Bauleitplänen | von 4 Euro bis 54,10 Euro | |
Auszüge aus digitalen Stadtkarten | von 29,75 Euro bis 83,30 Euro | |
Kopien | von 0,20 Cent bis 1 Euro | je nach Zeitaufwand |
Scans | von 4 bis 8 Euro |
Tipps und Hinweise
Wer sich zum ersten Mal mit dem Thema Bauen auseinandersetzt, verliert schnell den Überblick in dem ganzen Prozedere. Deshalb haben wir Ihnen einige Tipps zusammengstellt, die Ihnen bei der Orientierung helfen.
Einen guten Überblick zum Thema geben außerdem die häufigsten Fragen, die vom Baurechtsamt beantwortet werden.
Laufzettel
Der Laufzettel hilft Ihnen bei dabei, den Überblick bei den jeweilgen Beratungen zu behalten. Er ist lediglich als Hilfsmittel gedacht und soll Sie bei Ihrem Besuch im Baurechtsamt unterstützen.
Akteneinsicht für studentische Arbeiten
Eine Gebührenbefreiung für Studenten kennt das Gebührenrecht in Baden-Württemberg nicht. Wir stellen Studierenden jedoch nicht datengeschützte Unterlagen für ein Objekt kostenfrei zur Verfügung, soweit der Zeitaufwand dafür eine Stunde nicht überschreitet. Einen darüberhinausgehenden Zeitaufwand wird in Rechnung gestellt.
Für studentische Projekte, die im Auftrag von Firmen erstellt beziehungsweise durchgeführt werden oder die einen firmenbezogenen Hintergrund haben, sind die jeweils entstandenen Gebühren vollständig zu entrichten.
Notwendige Kopien sind selbständig und auf eigene Rechnung anzufertigen. Hierzu stehen Kopierer im Bürgerservice Bauen zur Verfügung.
Datenschutz
Informationen aus Bauakten unterliegen besonderen Datenschutzanforderungen. Eine Akteneinsicht in die Bauakten ohne besondere Vollmacht des Grundstückseigentümers beschränkt sich deshalb allein auf die Gebäudeansichten. Alle weiteren Informationen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung bzw. Vollmacht des Eigentümers gegeben.
Bei Fragen zu den Grundstückseigentümern wenden Sie sich an die Grundbucheinsichtsstelle beim Stadtmessungsamt.
Handelt es sich um ein städtisches Grundstück, wenden Sie sich wegen der Vollmacht bitte an das Liegenschaftsamt.
Weitere Downloads und Formulare
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Ortsbausatzung
Barrierefreies Bauen (nach DIN 18040)
Fliegende Bauten
Fristverzicht
Allgemeine Hinweise und Hilfestellungen
- Anleitung für den vollständigen Antrag I MerkblattPDF-Datei135,82 kB
- Einbruchschutz (Öffnet in einem neuen Tab)
- Entwässerungsgesuche LeitfadenPDF-Datei1,13 MB
- Fachämter KontaktdatenPDF-Datei143,12 kB
- Gartenhaus InformationsblattPDF-Datei258,87 kB
- Gewerbliche Vorhaben (Checkliste)PDF-Datei156,97 kB
- Hinweise für Bauherren und EntwurfsverfasserPDF-Datei191,39 kB
- Liste der Leitungsträgeradressen StuttgartPDF-Datei79,46 kB
- Statistischer Erhebungsbogen (Merkblatt)PDF-Datei39,62 kB
- Emissionsminderung auf Baustellen – Staub und LärmPDF-Datei262,06 kB
Artenschutz und Naturschutz
Hochwasser: Bauen in Überschwemmungsgebieten
Abfallverwertungskonzept
Klimaschutzgesetz: Photovoltaikpflicht auf Dach- und Parkplatzflächen
Online-Service
Grundstücksbezogene Auskünfte können online beantragt werden.
Weitere Themen
Bürgerservice Bauen
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Postanschrift
Eberhardstr. 33
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Montag | 09:00 – 12:00 |
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Dienstag | 14:00 – 16:00 |
Mittwoch | 09:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 |
Donnerstag | 09:00 – 18:00 |
Freitag | 09:00 – 12:00 |
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Baurechtsamt und Bürgerservice Bauen geschlossen: Am Freitag, den 12.05.2023 ist das Baurechtsamt und der Bürgerservice Bauen wegen einer Personalversammlung ganztägig geschlossen.
Beratungen und Akteneinsichten sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Anfragen per Mail werden in der Reihenfolge des Eingangs beantwortet.
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